Strategische Nachhaltigkeits-Risikoinventur – wieso eigentlich?

Die einfachste Antwort darauf lautet: „7. MaRisk-Novelle”. Da Einfachheit jedoch nicht automatisch zum Erfolg führt, gilt es etwas weiter auszuholen, um die Thematik logisch zu erfassen.

Seit dem EU-Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen aus dem Jahr 2018 ist klar, dass neben der Förderung von Transparenz und der Lenkung europäischer Finanzströme in nachhaltige Investitionen auch das Risikomanagement durch ESG-Regulatorik betroffen ist. Die Manifestation dieser Zielsetzung zeigt sich auf europäischer Ebene insbesondere durch drei Unterziele:

  • Bessere Integration von Nachhaltigkeit in Ratings und Finanzanalysen
  • Klärung der Pflichten von institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern
  • Einbeziehung von Nachhaltigkeit in die aufsichtsrechtlichen Anforderungen

Daraufhin folgten beispielhaft das BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (2019), der EZB-Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken (2020) sowie der EBA-Bericht zur Steuerung und Überwachung von ESG-Risiken (2021). In diesem Kontext überführte die 7. MaRisk-Novelle die Anforderungen der EBA-Guidelines in nationales Aufsichtsrecht – oder anders gesagt: Die Strategische Nachhaltigkeits-Risikoinventur (Strateg. NHRI) wurde gleichzeitig in Ihre Sparkasse überführt.

Strategische Nachhaltigkeits-Risikoinventur – was nun?

Grundsätzlich ist die Strateg. NHRI als fester Bestandteil Ihres Strategieprozesses anzusehen. Um den Anforderungen der 7. MaRisk-Novelle gerecht zu werden, empfiehlt der DSGV, folgende Schritte einzuplanen:

  • Auswahl und Entwicklung von ESG-Faktoren: Unter Beachtung unterschiedlicher Szenarien sollten Sie die Annahmen zur Entwicklung der einzelnen ESG-Faktoren beschreiben.
  • Wirkung auf Ihr Geschäftsumfeld: Beschreiben Sie, wie sich die Entwicklungen der einzelnen ESG-Faktoren auf Ihr Geschäftsumfeld auswirken sowie mögliche Interdependenzen.
  • Anfälligkeit Ihrer Sparkasse: Bewerten Sie die Anfälligkeit Ihrer Sparkasse, zum Beispiel anhand Ihrer Eigenanlage, Ihrer Branchen, Ihres Kreditportfolios und Ihres Geschäftsmodells.
  • Zeitliche Wirkung: Legen Sie dar, ob eine Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und/oder Ertragslage kurz- oder mittel- bis langfristig zu erwarten ist.
  • Skizze möglicher Handlungsoptionen: Prüfen Sie die Resilienz Ihrer Strategie hinsichtlich der relevanten ESG-Faktoren und leiten Sie Handlungsfelder ab.

In diesem Prozess sind insbesondere die Mitarbeiterkapazitäten im Rahmen der Schritte 1 und 2 nicht zu unterschätzen. Führen Sie diese Schritte angemessen durch, so werden Sie um die Quellen und Themenstellungen nicht drum herum kommen: NGFS steht für Network for Greening the Financial System, CSCG steht für Climate Service Centre Germany, RCP steht für Representative Concentration Pathway und NDC steht für Nationally Determined Contribution. Dieser Auszug zeigt bereits, dass das Thema Nachhaltigkeit an Komplexität zunimmt und sich auch Ihre Sparkasse diesen Themen widmen sollte. Wenn Sie hierzu einen sachlichen und kompetenten Partner benötigen, so stehen wir Ihnen von der Sparkassen Consulting jederzeit zur Verfügung.

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