PARES und die Drohverlustrückstellung

Der Verwaltungsaufwand umfasst den operativen Aufwand, den eine Sparkasse hat, um ihren täglichen Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Dies beinhaltet Gehälter, Büromieten, IT-Aufwand, Marketingaufwand und vieles mehr. Kurz gesagt, es sind die Aufwände, die anfallen, um die Sparkasse am Laufen zu halten.

Sparkassen sind verpflichtet, einen Jahresabschluss gemäß den Vorgaben des HGB zu erstellen. In diesem Zusammenhang ist zu untersuchen, ob gegebenenfalls eine Drohverlustrückstellung zu bilden ist. Hierfür wiederum sind weitere Berechnungen notwendig, unter anderem die Ermittlung des Barwerts des Zinsbuchs (gemäß IDW RS BFA 3 aus 2012 n. F. 2018). Dabei gilt auch die Berücksichtigung weiterer Komponenten, wie zum Beispiel Risikoaufwand und Verwaltungsaufwand und hier insbesondere der „Bearbeitungsaufwand des Bestandsgeschäfts“. Diese Anrechnung erfolgt in Prozent – ausgehend vom Verwaltungsaufwand. Ein konservativer Ansatz liegt bei 50% des Verwaltungsaufwands.

Welchen Beitrag leistet PARES Kompakt?

Durch die Ermittlung der Kapazitätsbindung in Aufwand (Euro) für die Bestandsabwicklung des Bankbuchs und den anteiligen Gemeinaufwand wird eine Personalaufwandsquote berechnet. Es besteht die Annahme, dass die so ermittelte Quote an der Personalkapazität für den gesamten Verwaltungsaufwand gilt.

Durch den DSGV wurde im Jahr 2022 eine Quote von 42% aus den PARES Kompakt- Erhebungsdaten (2019-2021) hergeleitet. Diese konnten die Sparkassen alternativ zu einem konservativen Ansatz (50%) ansetzen, sofern keine nachweislich hausindividuelle Ermittlung für den Bearbeitungsaufwand des Bestandsgeschäfts vorlag. Es ist davon auszugehen, dass es auch für das Jahr 2023 seitens des DSGV eine pauschal anzusetzende Personalaufwandsquote geben wird.

Sparkassen, die in den letzten drei Jahren ein PARES Kompakt-Projekt durchgeführt haben, können anhand der quantitativen Ergebnisdaten den Bearbeitungsaufwand des Bestandsgeschäfts für ihr Haus ableiten und die ermittelte Quote ansetzen.

Die Aufgaben des PARES-Aufgabenkatalogs werden klassifiziert. Anhand dieser Kapazitätsdaten können dann die notwendigen Quoten abgeleitet werden:

  • Anteil Personalaufwand Bestandsverwaltung
    Bankbuch Einzelaufwand und Gemeinaufwand
  • Anteil Personalaufwand Neugeschäft und Nicht-Bankbuch
    Einzelaufwand und Gemeinaufwand
  • Anteil Personalaufwand Zahlungsverkehr
    Einzelaufwand und Gemeinaufwand

Die summierten Quoten für Personalaufwand Bestandsverwaltung + Zahlungsverkehr ergeben den Ansatz für den „Bearbeitungsaufwand des Bestandsgeschäfts“. In der Regel liegt die aus den eigenen PARES-Daten ermittelte Quote deutlich unter einem konservativen Ansatz.

Sparkassen, die kein PARES Kompakt-Projekt durchgeführt haben oder bei denen die Durchführung bereits mehr als drei Jahre zurückliegt, können den Personalaufwand auch über ein hausindividuelles nachweisliches Verfahren ermitteln, sofern sie die vorgeschlagene Quote nicht ansetzen wollen.

Wir als Sparkassen Consulting haben hier ein kompaktes und vereinfachtes Vorgehen zur Ermittlung der Personalaufwandsquote erarbeitet, das die Sparkasse dann im Ergebnis nutzen kann. Erfahrungsberichte aus Praxis-Sparkassen bestätigen den Nutzen und den monetären Vorteil.

Fazit

Der Personalaufwand zum Bestandsgeschäft spielt eine wesentliche Rolle bei der Ermittlung des Bedarfs einer Drohverlustrückstellung. Effiziente Aufwandskontrolle ist nicht nur für die Rentabilität der Sparkasse wichtig, sondern auch für die Fähigkeit, potenzielle Verluste abzudecken und langfristige finanzielle Stabilität zu gewährleisten.

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