Alle BelWertV-Anforderungen umgesetzt?

Gerade jetzt ist es für Sparkassen sinnvoll, die Anforderungen der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) umzusetzen, sofern dies noch nicht geschehen ist. Durch Erzeugung „deckungsfähiger Darlehen“ nach BelWertV kann die sogenannte Realkreditprivilegierung genutzt werden. Das bedeutet, Kreditinstitute müssen gem. § 35 SolvV grundpfandrechtlich abgesicherte Immobilienfinanzierungen mit weniger Eigenkapital unterlegen. Und das kann sich lohnen! Denn die neue CRR sieht für ausgewählte immobilienbesicherte Geschäfte eine Risikogewicht von 150 % vor, sofern die Anforderungen nicht erfüllt werden.

Diese Entlastung der aufsichtlichen Anrechnung der Eigenmittel ist für Sparkassen in Zeiten steigender Eigenkapitalanforderungen nach wie vor interessant.

Voraussetzungen für die Einführung

Unter anderem aufgrund der neuen Eigenkapitalvorschriften wenden Sparkassen bei ihrer Wertermittlung immer konsequenter die BelWertV an oder möchten die Vorgaben der BelWertV an eine Beleihungswertermittlung umsetzen. Für die Einführung der BelWertV sind einige Voraussetzungen zu erfüllen.

Seit 2006 gibt die BelWertV an alle Pfandbriefemittenten einheitliche und transparente Anforderungen hinsichtlich Methodik und Form der Beleihungswertermittlung vor. Darüber hinaus hat die Bankenaufsicht auch die Kenntnisse und Fähigkeiten der Wertermittler sowie Vorgaben für deren Unabhängigkeit einheitlich geregelt.

Gemäß § 6 BelWertV muss der Gutachter nach seiner Ausbildung und beruflichen Tätigkeit über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Bewertung von Immobilien verfügen. Für die Bewertung von komplexen Standardrendite-Immobilien ist die Erlangung der Gutachterstufe 2 und damit eine vorgegebene Zertifizierung erforderlich. Gleiches trifft auf höherem Level für die Bewertung von Spezial- oder Managementbetreiber-Immobilien zu. Darüber hinaus muss der Gutachter über eine einschlägige Berufspraxis verfügen, die von der Zertifizierungsstelle anerkannt sein muss.

Die Unabhängigkeit des Gutachters wird in § 7 Abs. 1 BelWertV gefordert. Er darf weder in die Kreditbearbeitung noch in die Kreditentscheidung eingebunden und aufbauorganisatorisch nur der Geschäftsleitung gegenüber verantwortlich sein. Kleinere Sparkassen können diese Anforderung in der Regel nicht umsetzen, da sie häufig nicht über eine ausreichende Anzahl entsprechend qualifizierter Mitarbeitender verfügen. Einige Sparkassen gehen daher bereits Kooperationen mit Nachbarinstituten ein.

Die Sparkassen Consulting bietet verschiedene Formen der Unterstützung an:

  • Für Sparkassen, die die BelWertV einführen möchten, eine Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen
  • Für die Häuser, die bereits nach BelWertV die Beleihungswerte ermitteln, einen Check zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen

Umsetzungsunterstützung bei der Einführung der BelWertV-Anforderungen

Die Unterstützung der Sparkasse bei der Umsetzung der Anforderungen der BelWertV ist abhängig von den bestehenden Prozessen:

  • Zunächst wird der Status der Sparkasse erhoben.
  • Danach wird in verschiedenen Workshops das Konzept zur Umsetzung der BelWertV erarbeitet und anhand der Anforderungen der BelWertV zusammengestellt. Alle möglichen Erleichterungen sollten Berücksichtigung finden.
  • Ein Maßnahmenplan stellt die Umsetzung des Konzeptes sicher.

BelWertV-Check

In zwei bis fünf Workshop-Tagen – je nach Bedarf der Sparkasse – erhält diese eine fundierte Einschätzung ihres Umsetzungsstands in Bezug auf BelWertV.

  • Zunächst werden die relevanten Anweisungen sowie wesentliche Angaben zur Aufbauorganisation für die formale Einhaltung der BelWertV geprüft.
  • Darüber hinaus wird die Einhaltung der BelWertV durch die stichprobenartige Durchsicht von Beleihungswertermittlungen (Echtfälle) überprüft.
  • Im Anschluss daran werden die Mitarbeitenden, die in den Wertermittlungsprozess einbezogen sind, zum Ablauf einzelner Tätigkeiten sowie über die real ablaufenden Prozesse interviewt.
  • Sämtliche aufgenommenen Daten aus Anweisungen, Kreditakten sowie Interviews werden mit Hilfe eines Analyse-Tools ausgewertet. Im Ergebnis wird der Sparkasse der Umsetzungsgrad der BelWertV ausgewiesen und die Ergebnisse werden dem Vorstand und betroffenen Führungskräften präsentiert. Der erreichte Umsetzungsstand und noch offene Punkte werden erläutert und Handlungsvorschläge unterbreitet, wie die bestehenden Defizite überwunden werden können.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Anforderungen oder bewerten Ihren Umsetzungsstand.

Sprechen Sie uns gerne an – Wir freuen uns auf Sie!